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  Verkaufsbedingungen

Air Control Industries terms and conditions of sale for centrifugal centrifugal blowers, industrial blowers, cooling & exhaust axial fans, Airknife, bottle drying

1. AUFTRÄGE:

Alle an das Unternehmen vergebenen Aufträge und Verträge werden ausschließlich im Einklang mit den nachfolgend dargelegten Bedingungen angenommen und ausgeführt, ganz gleich, ob des Käufers Bedingungen oder Bestellung oder Annahme anscheinend besagt/besagen, dass jedwede der folgenden Bedingungen abgelehnt oder negiert werden. Vom Unternehmen werden keine Abänderungen oder Hinzufügungen bezüglich dieser Verkaufsbedingungen anerkannt, es sei denn, sie werden vom Direktor des Unternehmens auf dem Schriftweg spezifisch akzeptiert und bestätigt.

Wenn nicht zuvor zurückgenommen, sind Angebote lediglich für den im Angebot ausgewiesenen spezifischen Zeitraum gültig. Telefonische Aufträge werden zu dem Zeitpunkt angenommen, zu dem die schriftliche Bestätigung durch das Unternehmen an den Käufer versandt wurde.

Das Unternehmen kann sich weigern, jegliche bei ihm aufgegebenen Aufträge anzunehmen und auszuführen. Alle von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens erstellten Angebote und angenommenen Aufträge unterliegen der Bestätigung durch das Unternehmen.

Bestellungen auf Abruf: jegliche vereinbarten ‚Abruf’-Bestellungen sind NUR für einen 12-monatigen Zeitraum gültig. Dieser Zeitraum beginnt mit dem auf der ersten ACI-Auftragsbestätigung aufgeführten Anfangsdatum. Sobald diese Zeit (d. h. 12 Monate) abgelaufen ist, werden jegliche ausstehenden Warenmengen dem Kunden sofort in Rechnung gestellt.

Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, im Auftrag von Kunden im Bestand geführte Waren bei Stornierung einer Abrufbestellung zu fakturieren und zu versenden.

2. PREISE:

Alle Angebote basieren auf aktuellen bekannten Kosten, alle Aufträge werden aber für die Fakturierung zu Preisen, die am Tag der Auftragsannahme gelten, angenommen. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich alle Preise auf die Lieferung im Werk des Unternehmens. Verpackungs- und Beförderungskosten verstehen sich zusätzlich zu den genannten Preisen.

3. LIEFERUNG:

Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Nichtlieferung oder für jegliche Lieferverspätung oder für jeglichen Verlust oder Schaden gleich welcher Art, der direkt oder indirekt aufgrund von Feuer oder Pannen auf dem unternehmenseigenen Anwesen oder dem Anwesen seiner Lieferanten, höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Aussperrungen, Knappheit von Rohstoffen oder Werkzeugen oder durch jegliche andere Umstände außerhalb der Kontrolle des Unternehmens verursacht wird. In derartigen Fällen kann das Unternehmen Aufträge aussetzen oder Angebote zurücknehmen. Bestellte Waren werden am genannten Lieferdatum ausgeliefert, wo immer dies möglich ist; das Lieferdatum kann jedoch nicht garantiert werden, und unter keinen Umständen haftet das Unternehmen für jeglichen Folgeverlust oder Schaden infolge von Lieferverspätung oder durch jegliche Nichtlieferung. Jedwede innerhalb eines Angebots erwähnte Lieferzeit gilt ab Entgegennahme, durch das Unternehmen, der Käuferakzeptanz und seiner schriftlich aufgegebenen Bestellung und/oder aller zur Fertigstellung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zeichnungen und vollständigen Spezifikationen. Insbesondere, aber unbeschadet der Allgemeinheit des Vorgenannten werden Terminlieferungen guten Glaubens angegeben. Die Lieferung erfolgt und die Gefahr geht auf den Käufer oder seinen autorisierten Vertreter oder jegliche Person über, in Bezug auf welche die die Lieferung vornehmende Person gerechtfertigterweise annimmt, dass sie dementsprechend autorisiert ist; oder falls die Lieferung durch einen unabhängigen Auftragnehmer erfolgt, sind die Waren dem unabhängigen Auftragnehmer oder seinem autorisierten Vertreter zu übergeben.

4. MÄNGELANSPRÜCHE:

i. Vom Unternehmen wird alle zumutbare Sorgfalt darauf verwendet sicherzustellen, dass Waren, Ausrüstungen und Dienstleistungen den Standards des Unternehmens oder der entsprechenden Spezifikation innerhalb der Grenzen zumutbarer kommerzieller Genauigkeit und Toleranz entsprechen und aus guten Materialien bestehen und gut verarbeitet sind.

Das Unternehmen übernimmt Verantwortung nur dann, wenn:

  • Die Waren weder überlastet noch missbraucht wurden.
  • Die Waren im Einklang mit der bereitgestellten Verdrahtungsvorschrift installiert wurden und dem Käufer Zugang zum Verifizieren von selbigem gewährt wurde.
  • Die korrekte, spezifizierte Stromversorgung benutzt worden ist.
  • Keine Zerlegung oder Reparaturen der Waren erfolgt ist/sind, außer durch das Unternehmen oder seinen autorisierten Vertreter.
  • Die Waren frachtfrei an das Unternehmen oder seinen autorisierten Vertreter zurückgegeben wurden.
Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Folgeverlust oder Schaden, der sich in irgendeiner Weise aus gelieferten Waren, Ausrüstung oder erbrachten Dienstleistungen oder jeglichen Mängeln daran ergibt. Unbeschadet jeglicher vorstehender Ausführungen werden keine Ansprüche in Bezug auf irgendwelche Mängel vom Unternehmen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung entgegengenommen.

ii. Neben jeglichen anderen Rechten, die der Käufer haben könnte, und sofern vorstehenden Nebenbestimmungen 1. bis inklusive 5. nichts zuwiderläuft, wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen die besagten Waren für den Käufer kostenlos reparieren oder umtauschen, abgesehen von den Kosten der Rückgabe der Waren an das Unternehmen, wofür der Käufer verantwortlich ist, falls dem Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten ab Datum des Lieferscheins für die Waren zurückgegeben.

5. FREISTELLEN UND GEFAHR:

Der Käufer hat das Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen in Bezug auf jeglichen Verlust, jegliche Verletzung oder jeglichen Schaden freizustellen, der/die Dritten aufgrund welcher Ursache auch immer nach Entgegennahme von Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer oder nach Eigentumsübergang vom Unternehmen, was auch immer früher eintritt, entstanden ist.

6. ZAHLUNG FÜR WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN:

Zahlung ist bis zum Ende des Monats nach Rechnungsdatum fällig. Bei überfällig werdender Zahlung behält sich das Unternehmen das Recht vor, Zinsen auf den jeweils ausstehenden Rechnungspreis oder Saldo zum Zinseszinssatz von 3% über dem jeweils geltenden Eckzins von Lloyds TSB plc pro Kalendermonat anhand des jeweiligen Tagessatzes bis zur endgültigen Zahlung zu berechnen. Falls die Zahlung mehr als 28 Tage überfällig wird, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Angelegenheit einem Inkassobüro zu übergeben und jegliche Kosten, darunter das Honorar des Inkassobüros, dem Kunden zu berechnen.

7. UMSATZSTEUER:

Jegliche Auslassung oder jeglicher Irrtum in Bezug auf den Steuersatz kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass Umsatzsteuer nicht zahlbar ist oder dass der genannte Satz stimmt; und, falls umsatzsteuerpflichtig, werden alle Angebote auf der Basis interpretiert, dass Umsatzsteuer darauf zu berechnen ist, egal ob selbige ausgewiesen ist oder nicht.

8. WERBUNG:

Kataloge, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind lediglich eine Angabe des Typs von und Sortiments an Waren, Ausrüstung und Dienstleistungen, die vom Unternehmen angeboten werden, und keine hierin enthaltenen Angaben sind für das Unternehmen verbindlich, und sie sind kein Bestandteil eines jegliches Auftrags oder Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Käufer.

9. SPEZIFIKATION DURCH DEN KÄUFER:

Der Käufer hat das Unternehmen von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden und Aufwendungen – auch langfristig – freizustellen, die dem Unternehmen entstehen können oder für die das Unternehmen haftbar werden könnte infolge der Durchführung jeglicher Arbeiten, die im Einklang mit den Anforderungen oder Spezifikationen des Käufers an den Waren erfolgen müssen.

10. SÄUMNIS:

Wenn der Käufer bei jeglicher Zahlung säumig wird oder jeglichen Verstoß gegen die Bestimmungen des Auftrags oder des Vertrags begeht oder Pfändungs- oder Vollstreckungsgegenstand wird oder insolvent wird oder jeglichen Tatbestand eines Konkursgrundes verwirklicht oder jegliche Vereinbarung oder jeglichen Vergleich mit seinen Gläubigern eingeht oder in Liquidation geht oder zwangsliquidiert wird (allein mit Ausnahme von Fusion oder Umstrukturierung) oder wenn ein Konkursverwalter über jeglichen Teil des Geschäfts des Käufers bestellt wird, kann das Unternehmen unbeschadet jeglicher ihm zuwachsender oder noch zuzugestehender Rechte nach eigenem Ermessen unter anderem:

  1. Vorauszahlung für alle oder jegliche Lieferungen verlangen oder
  2. Jegliche weiteren Lieferungen aussetzen, bis derartige Säumnis oder derartiger Verstoß richtiggestellt wird oder
  3. Den Auftrag stornieren und/oder
  4. Jegliche anderen Aufträge stornieren, die der Käufer beim Unternehmen aufgegeben hat, oder entsprechende Stornierungen veranlassen, soweit jegliche Waren hiernach noch zu liefern sind
  5. Sich weigern, jeglichen Auftrag oder Vertrag auszuführen.

11. LIZENZ UND GENEHMIGUNGEN:

Wenn jegliche Lizenz oder Genehmigung jeglicher Regierung oder Behörde für den Kauf oder Import der Waren durch den Käufer erforderlich ist, hat der Käufer selbige auf eigene Kosten zu beschaffen und, falls notwendig oder entsprechend erforderlich, dem Unternehmen selbige auf Verlangen nachzuweisen.

12. RECHTSANSPRUCH:

i. Unbeschadet Lieferung und Gefahrübergang bleiben die an den Käufer gelieferten Waren das Eigentum des Unternehmens, und es geht erst dann an den Käufer über, wenn der laut Rechnung für sie fällige Betrag voll bezahlt worden ist.
ii. Bis zum Übergang des Rechtsanspruchs hat der Käufer die Waren als Treuhänder für das Unternehmen zu verwahren und die Waren so zu lagern oder zu kennzeichnen, dass sie jederzeit als das Eigentum des Unternehmens identifizierbar sind.
iii. Das Unternehmen ist jederzeit vor Rechtsübergang zur Wiederinbesitznahme und Zerlegung berechtigt, ohne für jeglichen dadurch verursachten Schaden haftbar zu sein, und alle oder jegliche der Waren zu verwenden oder zu verkaufen und somit (ohne jegliche Haftung gegenüber dem Käufer) des Käufers Recht auf Verwendung oder Verkauf oder sonstigen Handel mit ihnen zu kündigen und für diese Zwecke jegliches Anwesen des Käufers zu betreten.
iv. Das Unternehmen ist berechtigt, eine Klage in Bezug auf den Preis jeglicher Waren beizubehalten, ungeachtet dessen, dass der Rechtsanspruch auf sie nicht an den Käufer übergegangen ist.
v. Die Gefahrübergang in Bezug auf die Waren erfolgt, wenn sie an den Käufer geliefert werden.
vi. Wenn der Käufer es versäumt, Lieferung der Waren oder jeglichen Teils von ihnen zum fälligen Termin anzunehmen und es versäumt, jegliche erforderlichen Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen oder Genehmigungen vorzulegen, damit die Waren zum fälligen Termin geliefert werden können, ist das Unternehmen bei schriftlicher Mitteilung an den Käufer berechtigt, die Waren zu lagern oder die Lagerung der Waren zu veranlassen, woraufhin das Warenrisiko an den Käufer übergeht, und Lieferung gilt als erfolgt und der Käufer hat dem Unternehmen alle Kosten und Aufwendungen zu zahlen, einschließlich Lager- und Versicherungsgebühren aufgrund seiner Versäumnis.

13. RECHT:

Der Vertrag wird in jeder Hinsicht als englischer Vertrag und im Einklang mit englischem Recht ausgelegt und abgewickelt.

14. MITTEILUNGEN:

Jegliche Mitteilung, die hiernach schriftlich erfolgen muss, gilt als ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie vorausbezahlt erster Klasse per Post, Telex, Fax oder Telegramm an die betreffende Partei adressiert an ihren Hauptgeschäftssitz oder ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wird.

ACI design and manufacture at is site in Somerset, UK

Air Control Industries Ltd
Silver Street, Chard, Somerset, TA20 2AE, UK

Tel: +44(0)845 5000 501
Fax: +44(0)845 5000 502

ACI Resources

Air Control Industries - conditions of sale of centrifugal blowers, industrial blowers, cooling & exhaust axial fans, Airknife, bottle drying.